Infos rund um die Insolvenz

Nicht jeder Krisenfall einer GmbH muss mit dem Beantragen der Insolvenz enden

Befindet sich eine GmbH in der misslichen Lage nicht mehr allen eintreffenden Verbindlichkeiten nachkommen zu können, ist dieses im Rahmen einer möglichen Insolvenz auch als Krisenfall bekannt. Nicht jeder Krisenfall setzt auch automatisch die 21 Tage Frist zur Beantragung der Insolvenz in Gang. Speziell in saisonalen Branchen wie dem Baugewerbe ist es durchaus nicht unüblich bevor die Saison wieder startet der Insolvenz sehr nahezukommen. An diesem Punkt zählt auch die Erfahrung der Geschäftsführer, um zu erkennen, ob zum Beispiel die für die nächsten Monate bereits vereinbarten Auftrage ausreichend sind, um alle ausstehenden Beträge zu bezahlen. Ist dies der Fall machen sich die Geschäftsführer nicht strafbar zu warten. An diesem Punkt ist es jedoch ratsam die Kommunikation mit den Gläubigern nicht einzustellen. Da auch diese die Möglichkeit haben ihre Forderungen gerichtlich geltend zu machen, steigt die Summe nur unnötig an. Besser ist es Teilsummen zu vereinbaren und die Gläubiger nicht über den Grund für die nicht erfolgte Zahlung rätseln zu lassen.

Mit der Insolvenz liegt das Schicksal der GmbH nicht mehr in den eigenen Händen

Die Insolvenz wird von einigen Schuldnerberatern noch immer mit einer rosaroten Brille verkauft. Da diese den Blick ausschließlich auf Faktoren wie Einnahmen und Ausgaben legen und weniger auf die wirtschaftliche Seite einer GmbH ist dieser Ratschlag zwar verständlich, aber vielfach sehr verfrüht ausgesprochen. Ein Unternehmensberater, welcher auch im Krisenmanagement bewandert ist, stellt in diesen Fällen oftmals die bessere Wahl dar. Denn diese raten nicht zur Insolvenz, ohne die Geschäftsführer auch über die persönlichen Folgen aufzuklären. Eine der wichtigsten Änderungen in der Zukunft ist nicht mehr selbst alle Entscheidungen treffen zu können. Diese bleiben dem Insolvenzverwalter überlassen, welcher wiederum die Interessen der Gläubiger in den Mittelpunkt stellt. Die Hoffnung die Geschäfte nach dem Beantragen der Insolvenz fortzusetzen oder sich mithilfe des Insolvenzverwalters gesundzuschrumpfen verfliegt oft bereits in den ersten Wochen.

Es ist an der Zeit die Insolvenz nicht mehr als den einzigen Ausweg zu betrachten

Wer Zahlungsunfähig ist, muss Insolvenz beantragen. Diese Weisheit ist heute längst überholt. In Wahrheit können die Geschäftsführer einer GmbH diese auch löschen lassen oder ganz einfach verkaufen. In Berlin und anderen Großstädten finden sich mittlerweile auch seriöse Firmenbestatter, welche die Geschäftsführer aller Rechte und Pflichten entbinden und die anschließenden Schritte selbst ausführen. Der ehemalige Geschäftsführer muss ab diesem Zeitpunkt weder den Gläubigern Rede und Antwort stehen, noch die Insolvenz selbst beantragen. Einem unbelasteten Neuanfang steht somit nichts mehr im Wege. Wenn Sie eine GmbH Insolvenz anmelden möchten, lesen Sie das hier vorab.