Eine professionelle Kerndämmung

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Unter einer Kerndämmung versteht man eine Dämmung, die sich entweder zwischen zwei Mauerwänden oder zwischen zwei Sparren befindet. Bei einer Kerndämmung fehlt der sonst notwendige Luftspalt, welcher in der Regel mindestens 4 Zentimeter beträgt. Hier wird bei der Verarbeitung nur der sogenannte Fingerspalt, der etwa 1 Zentimeter beträgt, freigelassen.

Als Dämmstoffe oder Dämmmaterialien können sowohl Stoffe aus Stein verwendet werden als auch Mineralwolle. Zudem kann auch Polyurethan-Hartschaumstoff, extrudierter Polystyrol-Hartschaum, expandierter Polystyrol-Hartschaum verwendet werden. Neben den festen Dämmstoffen können kann aber auch loses Schüttgut Verwendung finden. Wichtig ist jedoch, dass die verwendeten Dämmstoffe dauerhaft hydrophob, also wasserabweisend sein müssen. Zudem müssen sie der DIN-Norm 4108-10 entsprechen. Diese DIN-Norm regelt die Kerndämmung, also die Dämmung von zweischaligen Wänden. Durch die Norm ist der Schalenabstand jedoch auf 15 Zentimeter begrenzt.

Während bei neuen Häusern, gerade bei Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern die Kerndämmung während des Baus durchgeführt wird, muss bei älteren Bauwerken eine nachträgliche Kerndämmung gemacht werden. Eine Möglichkeit ist eine zusätzliche Dämmschicht an der Außenwand anzubringen und diese dann zu verblenden. Daneben gibt es das Einblasverfahren. Hierzu eignen sich Einblasdämmstoffe und Ortschaum. Hier werden Löcher in die Wand gebohrt und der Dämmstoff wird durch sie eingebracht.

Die Vorteile einer nachträglichen Einblasdämmung sind die geringeren Kosten und die kurzen Bauzeiten. Zudem geht kein Wohnraum verloren und die äußere Optik ändert sich nicht. Jedoch verhindert die Einblasdämmung die Luftzirkulation, weshalb ehemals kalte Stellen im Mauerwerk noch kälter werden können. Wenn Wasser in das Mauerwerk und so in die Dämmschicht eintritt, beispielsweise durch einen Wasserrohrbruch trocknet der Dämmstoff nur sehr schwierig. Gerade Mineralwolle trocknet aufgrund der Kapillareffekte nur sehr langsam. Das kann Schimmel und nasse Wände zur Folge haben. Im schlimmsten Fall muss das Mauerwerk geöffnet werden und der Dämmstoff erneuert werden. Wird eine flüssige Dämmung nachträglich eingeblasen, so können Arbeiten, die mit einem Aufbruch der Mauer verbunden sind prinzipiell nicht mehr durchgeführt werden, ohne dass der Dämmstoff austritt. Müssen dennoch Arbeiten an den Wänden, die mit Durchbrüchen verbunden sind, durchgeführt werden, so muss die Kerndämmung anschließend erneut durchgeführt werden.