Kein Grund für Untätigkeit

Scham ist kein Grund sich in die Untätigkeit zu flüchten

Den Kopf in den Sand zu stecken und finanzielle Probleme einfach zu ignorieren, ist eine Strategie, die nicht nur Privatpersonen anwenden, die fürchten müssen, dass ihnen die Schulden langsam aber sicher über den Kopf zu wachsen drohen. Während Privatpersonen sich scheuen die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, schämen sich die Geschäftsführer einer GmbH dafür die Hilfe eines Unternehmensberaters zu benötigen. Wer bereits zu der Erkenntnis gelangt ist die unabhängige Perspektive eines Unternehmensberaters zu benötigen, sollte nicht davor zurückschrecken diese Hilfe auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Den einzigen Fehler den Geschäftsführer in dieser Situation begehen können, ist in der Untätigkeit zu verharren. Je weiter die Zeit voranschreitet, umso mehr schwinden die Handlungsoptionen, die den Verantwortlichen vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt noch zur Verfügung gestanden hätten.

Mit der Abweisung der Insolvenz zwecks Masse sollte kein Geschäftsführer fest rechnen

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Leider haben sich rund um die Insolvenz gefährliche Halbwahrheiten in den Köpfen von Unternehmern festgesetzt. Zu diesen gehört auch das vermeintliche Wissen, dass eine Insolvenz immer dann zurückgewiesen wird, wenn nicht ausreichend Masse zur Verfügung steht. Danach erfolgt automatisch die Liquidation, ohne das sich die Geschäftsführer aktiv zu diesem Schritt entschließen müssen. Wer glaubt mit dieser Strategie die richtige Wahl getroffen zu haben, begibt sich auf weit mehr als nur dünnes Eis. Denn zunächst einmal muss ein Insolvenzantrag überhaupt vor dem zuständigen Gericht gestellt werden. Allein durch diesen Vorgang setzen sich die Antragsteller potenziell bereits der Gefahr aus sich der Insolvenzverschleppung durch eine zu späte Antragsstellung schuldig zu machen. Ein zweites großes Risiko für diese Planung ist der menschliche Faktor, der ebenfalls in die Entscheidung mit einfließt. Kommen die Prüfer des Antrags zu einer anderen Einschätzung wird die Insolvenz angenommen und der Geschäftsführer hat ab diesem Zeitpunkt so gut wie jeden Handlungsspielraum endgültig verspielt und muss sich gänzlich dem Insolvenzrecht unterwerfen.

Eigeninitiative zu beweisen, zahlt sich auch während des Sperrjahres aus

Wer sich frühzeitig für die Liquidation entscheidet und dadurch auch die Löschung aus dem Handelsregister beantragt, räumt sich gleichzeitig auch eine Gnadenfrist von einem Jahr ein. Dieser Zeitraum wird offiziell als Sperrjahr bezeichnet. Innerhalb dieser 12 Monate darf die GmbH noch nicht gelöscht werden, da den Gläubigern die Zeit gegeben wird offiziell die noch bestehenden Forderungen gegen die Firma geltend zu machen. In dieser Phase sollten die jetzigen Liquidatoren ebenfalls nicht untätig bleiben. Jetzt gilt es die möglichst besten Preise für das Eigentum der GmbH zu erzielen. Die Summe nach der Begleichung aller offenen Forderungen übrig bleibt, steht allen Anteilseigner an der GmbH zu und muss entsprechend der Anteile verteilt werden. Ambitionierte Unternehmer, die beruflich gerne auf eigenen Beinen stehen haben mit diesem Betrag gleichzeitig das optimale Startkapital, um mit einer neuen GmbH nicht sofort in die roten Zahlen zu rutschen oder von Bankkrediten abhängig zu sein.

Mit einem Unternehmensberater an der eigenen Seite fällt es leichter eine erfolgversprechende Strategie zu entwickeln

Im Rahmen der Liquidation fallen viele Entscheidungen an, bei denen sich die früheren Geschäftsführer und jetzigen Liquidatoren selbst mitunter nicht sicher sind, welcher Weg der richtige ist. Mit der Hilfe eines seriösen Unternehmensberaters ist es einfach auch dieses letzte Kapitel so zu beenden, dass die Erinnerung an diese selbstständige Tätigkeit als Geschäftsführer der eigenen GmbH nicht getrübt wird. Hier bekommen Sie weitere Infos zum Thema https://liquidation-gmbh.de/